Barrierefreiheit im Internet gewährleistet, dass Benutzer mit unterschiedlichsten Einschränkungen und Bedürfnissen Websites uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe benutzen können. Es soll vermieden werden, dass bestimmte Personengruppen vom Zugang zu Informationen im Internet ausgegrenzt werden.
Gesetzlich verpflichtend für behördliche Websites
Seit 2020 ist der öffentliche Bereich verpflichtet, behördliche Websites und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass der Zugang für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschrängt möglich ist. Verankert ist dieses Gesetz im Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG). Menschen mit Behinderungen soll die gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglicht werden. Unverhältnismäßige Barrieren können demnach eine Diskriminierung darstellen und sogar Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Wenn Sie diese Barrieren abbauen, verbessert sich die Usability (Bedienbarkeit) Ihrer Website und Sie erreichen auch eine größere Zielgruppe – das verbessert auch Ihr Google-Ranking. Mit Martin Hofbauer haben wir einen Spezialisten im Team, der mit den Anforderungen einer barrierefreien Website bestens vertraut und auch anerkannt zertifiziert ist.
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